Internet-Zugang über WLAN beim VWV
Vereinsmitglieder und Gastlieger können kostenlos den WLAN-Internet-Zugang des VWV nutzen.
Mit Saisonbeginn 2010 wurde die Reichweite des WLANs im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Nun ist an den Stegen das Signal in der Regel stark genug, um online zu gehen. Allerdings hängt auch sehr viel von den lokalen Gegebenheiten an Bord ab: Masten, Bäume, Wanten oder Relingsdraht schirmen das Signal ab, sodass nicht unter allen Bedingungen an allen Stellen an Bord ein WLAN-Empfang möglich sein wird. In dem Fall – wenn technisch möglich – eine externe WLAN-Antenne anschließen und möglichst hoch anbringen oder mit dem eigenen Rechner auf ein Getränk ins Bootshaus gehen: In unserer Gaststätte ist der Empfang schon seit über einem Jahr problemlos möglich.
Das WLAN befindet sich auch weiterhin im Versuchsbetrieb, obwohl es seit Sommer 2009 ohne Störungen funktioniert. Der WLAN-Dienst wird so wie er ist angeboten. Es gibt keine Unterstützung beim Einrichten des eigenen Computers.
Das Netzwerk ist per Kennwort gesichert. Die Zugansdaten erhalten Sie beim Bootshauswirt. Wenn Sie das WLAN nutzen möchten, müssen Sie sich in die Liste im Vereinsheim eintragen. Damit erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an:
- Der Internetzugang wird wie er ist und ohne jegliche Funktionsgarantie und ohne technische Unterstützung angeboten.
- Der Zugang dient dazu, dass die Nutzer auch im Hafen an aktuelle Wetter- und Revierinformationen, Nachrichten und ihre E-Mails gelangen können.
- Die Leitungskapazität des gesamten Zugangs ist recht gering (3,5 MByte/Sek). Daher appellieren wir an alle Nutzer, die Leitung mit Bedacht zu belegen. Nicht erwünscht sind:
- lange Datei-Downloads
- Nutzung von Internet-Radio oder Internet-Fernsehen
- Grundsätzlich nicht erlaub sind Zugriffe auf anstößige oder illegale Inhalte oder die Verbreitung solcher Inhalte.
- Verboten sind alle Versuche, das WLAN technisch zu manipulieren, Zugangsdaten jeglicher Art zu erspähen oder die Funktion zu stören.
- Beim Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können Sie von der zukünftigen Nutzung des WLAN ausgeschlossen werden. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt.
- Der VWV ist kein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes. Daher ist der Zugang auf das WLAN nur auf die geschlossene Benutzergruppe „Vereinsmitglieder und Gastlieger des VWV“ beschränkt. Es ist nicht erlaubt, die Zugangsdaten zum WLAN an andere Personen außerhalb dieses Nutzerkreises weiterzugeben.
